Die Anweisungen fr ortsbewegliche Tanks T1 bis T22 gelten fr flssige und feste Stoffe der Klassen 1 und 3 bis 9. Die allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 4.2.1 und die Vorschriften des Abschnitts 6.7.2 sind einzuhalten. Die Anweisungen fr ortsbewegliche Tanks mit Tankkrpern aus faserverstrkten Kunststoffen (FVK) gelten fr Stoffe der Klassen 1, 3, 5.1, 6.1, 6.2, 8 und 9. Darber hinaus gelten die Vorschriften des Kapitels 6.10 fr ortsbewegliche Tanks mit FVK-Tankkrpern.

T10

Mindestprfdruck (bar): 4

Mindestwanddickedes Tankkrpers (in mm Bezugsstahl)(siehe 6.7.2.4): 6 mm

Druckentlastungseinrichtung (siehe 6.7.2.8): siehe 6.7.2.8.3

Bodenffnung (siehe 6.7.2.6): nicht zugelassen

Hinweis:
Wenn bei Bodenffnungen "nicht zugelassen" angegeben ist, sind Bodenffnungen nicht zugelassen, wenn der zu befrdernde Stoff flssig ist (siehe 6.7.2.6.1). Wenn der zu befrdernde Stoff bei allen unter normalen Befrderungsbedingungen auftretenden Temperaturen ein fester Stoff ist, sind Bodenffnungen, die den Vorschriften in 6.7.2.6.2 entsprechen, zugelassen.